Nicht jede Schwangerschaft nimmt den Verlauf den wir uns wünschen. Freude und Leid liegen oft nah bei einander. Jede dritte Frau erleidet mindestens eine Fehlgeburt in ihrem Leben – doch kaum eine spricht darüber.
Ein großes Tabuthema in unserer Gesellschaft. Vielleicht wissen auch gerade deshalb viele Frauen nichts über ihren gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbegleitung in dieser schwierigen Zeit.
Ab dem Zeitpunkt der Feststellung, dass keine Herztöne mehr vorhanden sind, kann ich dich begleiten. Eine Ausschabung im Krankenhaus ist nicht immer zwingend notwendig. Du kannst das Baby auch zu Hause zu bekommen.
Du hast Anspruch auf die einfühlsame und bedürfnisorientierte Unterstützung einer Hebamme bis zu 12 Wochen nach der kleinen Geburt. Natürlich auch nach einem Klinikaufenthalt.
Wenn ich etwas für dich tun kann, dann melde dich bei mir.
Bitte nutze direkt hier das Kontaktformular, ich melde mich schnellstmöglich.